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Änderungen bei der Fiskalvertretung / MwSt-Gesetz

Mit der Revision des MwSt-Gesetzes tritt folgende Neuerung ab dem 01.01.2018 in Kraft. Für die obligatorische Steuerpflicht eines Unternehmens ist nicht mehr nur der Inland-Umsatz, sondern der Umsatz im In- und Ausland massgebend. Unternehmen welche weltweit einen Umsatz von mindestens CHF 100'000.00 erzielen, werden in der Schweiz ab dem ersten Franken mehrwertsteuerpflichtig. Gerne stehen wir jederzeit für Fragen zur Verfügung

 

Revision der Mehrwertsteuer (EFD ADMIN)

 

 

 

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