|
|
 |
|
 |
 |

Konzept
Antrag eines Steuerkontos in der EU:
| |
 |
Antrag einer
Umsatzsteuer-Nummer ( Ust ) |
| |
 |
Identifikations-Nummer
( ID ) |
In einigen Ländern der EU ist die Beantragung eines
Steuerkontos sowie der damit verbunden Umsatzsteuernummer
(Ust-Nr.) und Identifikations-Nummer (ID-Nr.) nur durch
einen Fiskalvertreter
möglich.
Status:
Handelsrechtlich gesehen, gilt ein Schweizer-/ oder anderer
nicht EU-Kunde mit oben genannten Voraussetzungen als
NICHT wie in der EU niedergelassen, kann aber wie in der
EU domiziliert handeln.
Meldepflicht:
| |
 |
Statistische
Meldung an die Aussenhandelsstatistik |
| |
 |
Regelmässige
Meldung über innergemeinschaftliche Lieferungen
(Intrastat) |
Rechnungsstellung:
Mit Ausnahme der Lieferungen in das/oder dem Land in welchem
die Registration stattgefunden hat, kann, vorausgesetzt
der Kunde ist ebenfalls registriert, ohne Mehrwertsteuer
abgerechnet werden.
z.B.:
| |
 |
DE Ust-ID-Nr.
an DE Ust-ID-Nr. > Rechnung mit deutscher Mehrwertsteuer |
| |
 |
DE Ust-ID-Nr.
an NL Ust-ID-Nr. > Rechnung ohne Mehrwertsteuer |
Rechnungsbeispiele: (Rechnungslayout)
Der EU-Kunde ist verpflichtet, seine Intrastatmeldung
zu erstellen, wie er dies aus anderen Geschäftsbeziehungen
innerhalb der EU gewohnt ist.
Fiskalbereich:
| |
 |
Buchführung
mit Steuerbehörden |
Wie bereits erwähnt, ist diese Arbeit in manchen
Länder durch einen Fiskalvertreter zu erledigen.
|
 |
|
| |
|
 |
|
|