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Konzept

Antrag eines Steuerkontos in der EU:

  Antrag einer Umsatzsteuer-Nummer ( Ust )
  Identifikations-Nummer ( ID )

In einigen Ländern der EU ist die Beantragung eines Steuerkontos sowie der damit verbunden Umsatzsteuernummer (Ust-Nr.) und Identifikations-Nummer (ID-Nr.) nur durch einen Fiskalvertreter möglich.

Status:

Handelsrechtlich gesehen, gilt ein Schweizer-/ oder anderer nicht EU-Kunde mit oben genannten Voraussetzungen als NICHT wie in der EU niedergelassen, kann aber wie in der EU domiziliert handeln.

Meldepflicht:
  Statistische Meldung an die Aussenhandelsstatistik
  Regelmässige Meldung über innergemeinschaftliche Lieferungen (Intrastat)

Rechnungsstellung:

Mit Ausnahme der Lieferungen in das/oder dem Land in welchem die Registration stattgefunden hat, kann, vorausgesetzt der Kunde ist ebenfalls registriert, ohne Mehrwertsteuer abgerechnet werden.

z.B.:
  DE Ust-ID-Nr. an DE Ust-ID-Nr. > Rechnung mit deutscher Mehrwertsteuer
  DE Ust-ID-Nr. an NL Ust-ID-Nr. > Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Rechnungsbeispiele: (Rechnungslayout)
  Schweizer Lieferant an Deutscher Kunde
  Schweizer Lieferant an anderen EU-Kunde

Der EU-Kunde ist verpflichtet, seine Intrastatmeldung zu erstellen, wie er dies aus anderen Geschäftsbeziehungen innerhalb der EU gewohnt ist.

Fiskalbereich:

  Buchführung mit Steuerbehörden

Wie bereits erwähnt, ist diese Arbeit in manchen Länder durch einen Fiskalvertreter zu erledigen.
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