Für Nicht EU-Staaten bietet sich diese Art von Fiskalvertretung
an. Ausländische Firmen nehmen mit einer mehrwertsteuerlichen
Registrierung am freien Handel innerhalb der EU teil,
ohne selbst niedergelassen zu sein. Die grenzenlose Verschiebung
von Waren aus einem EU-Land in ein anderes geschieht ohne
Zollabwicklung. Dank der MwSt Nummer lassen sich Kunden
im Land der Registrierung mit Mehrwertsteuer fakturieren,
andere EU-Lieferungen sind von dieser befreit. Für
die EU-Kundschaft sind dies Vorteile keines gleichen,
welche in unserer Broschüre (EU Distribution) nachzulesen
sind.
Antrag eines Steuerkontos in der EU
Antrag einer
Umsatzsteuer-Nummer ( Ust )
Identifikations-Nummer
( ID )
In einigen Ländern der EU ist die Beantragung eines
Steuerkontos sowie der damit verbunden Umsatzsteuernummer
(Ust-Nr.) und Identifikations-Nummer (ID-Nr.) nur durch
einen Fiskalvertreter möglich.
Status:
Handelsrechtlich gesehen, gilt ein Schweizer-/ oder
anderer nicht EU-Kunde mit oben genannten Voraussetzungen
als NICHT wie in der EU niedergelassen, kann aber wie
in der EU domiziliert handeln.
Meldepflicht:
Statistische
Meldung an die Aussenhandelsstatistik
Regelmässige
Meldung über innergemeinschaftliche Lieferungen
(Intrastat)