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Diese Art von Fiskalvertretung wird hauptsächlich
im Bereich von EU-Verzollungen angewendet, da der Nicht
EU-Lieferant (z.B. CH, USA, Japan etc.) durch einen Spediteur
oder einem anderen akkreditierten Unternehmen mehrwertsteuertechnisch
vertreten wird. Bei dieser Variante dürfen jedoch
keine mehrwertsteuerpflichtigen Lieferungen erbracht werden.
Das heisst, es können nur innergemeinschaftliche
Lieferungen erbracht werden. Das Einfuhrland gilt somit
nur als Transitland, in dem die Waren eingeführt
werden, aber nicht zum Verkauf gelangen. Hierfür
gelten folgende Voraussetzungen und pflichten:
Voraussetzung:
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Vollmacht des
Versenders bzw. Empfängers |
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Fiskalvertretung
in Deutschland vertreten durch Global-Logistics
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Vermerk der
Fiskalvertretung auf Handelsrechnung |
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Registrierter
Rechnungsempfänger in der EU ( Ust-ID ) |
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Ust-ID-Vermerk
auf Lieferantenrechnung |
Status:
Handelsrechtlich gesehen, gilt ein Schweizer-/ oder
anderer nicht EU-Kunde mit oben genannten Voraussetzungen
als NICHT wie in der EU niedergelassen, kann aber wie
in der EU domiziliert handeln.
Meldepflicht:
Intrastatmeldung, Zusammenfassenden Meldung und Umsatzsteuervoranmeldung
erfolgt in unserem Auftrag.
Rechnungsstellung:
Diese erfolgt ohne Mehrwertsteuer! Folgende Vermerke
müssen auf der Handelsrechnung stehen.
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Ust-ID-Nr. des
Fiskalvertreters (Vertreten durch … Name des
Fiskalvertreters ) |
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Ust-ID-Nr. des
EU-Kunden |
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Rechnungs-Layout
Der EU-Kunde ist verpflichtet, seine Intrastatmeldung
zu erstellen, wie er dies aus anderen Geschäftsbeziehungen
innerhalb der EU gewohnt ist.
Fiskalbereich:
Die Buchführung mit den Steuerbehörden erfolgt
durch Global-Logistics
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