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Erstellt am 03.11.2008:
Änderungen bei der Erstellung von Zollpapieren Von den Zollbehörden wird die Abkürzung "EG" für Waren mit Ursprung der Europäischen Gemeinschaft so nicht mehr akzeptiert. Gemäss Iso-Alpha-Code steht "EG" für die Arabische Republik Ägypten. Auch die Abkürzung "EC" European Community, wird nicht mehr toleriert, da diese für Ecuador steht.
Ein weiterer Gebrauch dieser Abkürzungen kann dazu führen, dass Waren die ihren Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft haben auf Ablehnung der Präferenzbehandlung stossen.
Bitte erstellen Sie Ihre Zollpapiere (Warenverkehrsbescheinigungen, Rechnungserklärungen etc.) künftig nur noch mit den folgenden Bezeichnungen:
a) "Europäische Gemeinschaft" oder b) "EEC", "CEE" oder "CE".
Unsere Zollspezialisten stehen Ihnen gerne für weitere Fragen oder bei der Erstellung der Zollpapiere zur Verfügung.
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